F.A.Q.

Frequently Asked Questions (F.A.Q.)/ Fragen

1.) Wo soll die Datenschutzerklärung auf einer Website platziert werden? Wohin gehört welcher Textbaustein auf einer Website? 

Mag. Lanzinger: „Die Datenschutzerklärung sollte auf eine eigene Unterseite gestellt werden, welche man – sinnvollerweise – mit ‚Datenschutz‘ bezeichnet. Der Link auf diese Subsite findet sich zumeist im Footer der Website neben ‚Kontakt‘, ‚AGB‘ und ‚Impressum‘. Es ist auch möglich, den Text direkt unter das Impressum zu stellen (machen viele Sites so) und ist rechtlich kein Problem. Trotzdem würde ich es zumindest kennzeichnen, also dann im Footer ‚Impressum/Datenschutz‘ schreiben.

Der Textbaustein nach Artikel 13 DSGVO gehört zu jedem Kontaktformular oder Online-Maske. Etwa, wenn man direkt über die Website eine eMail an den Betreiber senden kann und dort Mail-Adresse, Name und die Nachricht eingeben kann. Darunter gehört dann der Textbaustein. Ebenso, wenn man sich auf einer Website registrieren kann und dafür Daten angeben muss oder wenn man bei einem Shop bei der Bestellung Daten angeben muss. Bei einem Login hingegen ist der Textbaustein nicht mehr notwendig, da man diese Daten ja bereits vorher – bei der Registrierung – bekanntgegeben hat. 

Der Textbaustein nach Artikel 7 DSGVO wird bei Newslettern benötigt beziehungsweise wenn man von dem User Daten verarbeiten will, die man – etwa für dessen Bestellung – nicht braucht. Denn immer, wenn man Daten nicht braucht – was vor allem bei Werbemaßnahmen der Fall ist – dann muss der User zustimmen und dafür braucht es den Textbaustein nach Art 7 DSGVO. Im Gegensatz zum Textbaustein nach Art 13 DSGVO ist es auch notwendig, dass diese Zustimmung aktiv erfolgt, also eine Checkbox angeklickt wird.“